
Gut zu Fuß informiert
Merkblatt für Wanderungen mit "Gut zu Fuß"
Grundsätzliches:
Jeder Teilnehmer sollte die vorgegebenen Regeln akzeptieren und einhalten. Bei Zuwiderhandlung kann unser Wanderbetrieb eingestellt werden. Die Mund/Nasenmaske ist immer mitzuführen.
- Jeder, der an einer Wanderung teilnimmt ist verpflichtet, sich bei der Wanderführung in dem vorgegebenen Zeitraum anzumelden.
- Besetzung der PKWs:
- Bei Familienangehörigen ist die Personenzahl wie bisher und ohne Maskenpflicht
- Mit fremden Personen ist die Zahl der Besatzung auf 3 Personen begrenzt
- Teilnehmerzahl bei Wanderungen:
Sie ist auf 15 Teilnehmer begrenzt.
Sollten sich mehr als 15 Personen anmelden, müssen zwei Gruppen gebildet werden.
- Unterwegs aufmerksam bleiben:
- Abstand halten, mindestens 1,5 - 2m
- Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
- Vermeidung von Begrüßungsrituale, wie Händeschütteln und Umarmungen.
- Keine Trinkflaschen, Obst/Müsli-Riegel oder Ähnliches teilen.
Der Vorstand
Der Vorstand
i.A. Rainer Hochstein
2. Vorsitzender
Neuere Themen:
Absage von Veranstaltungen